Wiederholerkurse Allgemeiner Integrationskurs und Alphabetisierungskurs
Der Wiederholerkurs richtet sich an Sprachkursteilnehmende die bei der Teilnahme am Sprachtest das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Sie können zur Wiederholung 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses gemäß § 5 Abs. 4 IntV wiederholen. Dafür wird beim BAMF ein Antrag auf Zulassung zur Wiederholung allgemeiner Integrationskurs oder Antrag auf Zulassung zur Wiederholung Alphabetisierungskurs von 300 Unterrichtsstunden eingereicht. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Unterrichtszeit | Ort | Starttermin | freie Plätze | |
Modul 2 B1/1 | 08:45 bis 12:05 | 35039 Marburg | bitte telefonisch anfragen | vorhanden |
Modul 1 A2/2 | 08:45 bis 12:05 | Ernst-Giller-Str. 20 A, 35039 Marburg | bitte telefonisch anfragen | vorhanden |
Kontakt:
Geänderte Öffnungszeiten des Integrationsbüros in den Sommerferien:
Vom 24.07.2023 bis 31.08.2023 findet keine Nachmittags-Sprechstunde statt!
Freitags bleibt das Integrationsbüro geschlossen!